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Der Stadtteil - Allgemein

Mieterhöhung der GWG abgewiesen

Die GWG versucht bei Neumietern die Miete mit Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen. Einer solchen Erhöhung muss der Mieter allerdings zustimmen, damit sie wirksam werden kann. Eine vorformulierte Zustimmung liegt der Ankündigung gleich bei. Das erweckt den Eindruck, als ob man hierzu verpflichtet sei und siehe da - stimmt man nicht zu, hat man sehr schnell einen Gerichtsbeschluss ohne Anhörung im Briefkasten. Einer Mieterin aus Rothenburgsort ist es so 2010 ergangen. Sie hat diesen Beschluss jedoch angefochten und anschließend ein Urteil erwirkt. Die GWG konnte ihre Erhöhung nicht durchsetzen (Amtsgericht Hamburg-Harburg AZ 616 C 73/10). Das Gericht stufte die Wohnung unterhalb des Mittelwertes im Feld H 2 des Mietenspiegels ein. Das Urteil kann auf Nachfrage bei HWO eingesehen werden.  Es ist im Interesse aller, einer solchen Erhöhung nicht einfach zuzustimmen. Auf diese Weise wird die Vergleichsmiete hier im Stadtteil künstlich in die Höhe getrieben. Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Hamburg führt dazu, dass auch in Rothenburgsort bei Neuvermietungen inzwischen 10 Euro/ qm verlangt und gezahlt werden. Dann dauert es nicht lange, bis wieder der Briefkasten klappert und die eigene Miete an den auf wundersame Weise gestiegenen Mietenspiegel angepasst werden soll. In so einem Fall empfiehlt es sich, eine Mietrechtsberatung aufzusuchen, wie sie z.B. regelmäßig in der RothenBurg stattfindet.

Der Stadtteil

Rothenburgsort online:

http://www.rothenburgsort-tours.de

 

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